produktseite-blau

So profitieren Sie von MiFID II Mehr Transparenz im Wertpapierhandel

Am 03. Januar 2018 wird MiFID II europaweit umgesetzt: Die neue Richtlinie auf dem europäischen Finanzmarkt bringt mehr Übersicht und Transparenz. Von der persönlichen Identifikationsnummer zum Wertpapierhandel über die neuen Basisinformationsblätter bis zum lückenlosen Reporting der Transaktionskosten – die gesetzlichen Neuerungen kommen vor allem unseren Kunden zugute:

  • besserer Überblick
  • breitere Informationsbasis
  • detaillierte Übersicht von Transaktionskosten

  • Überblick

    Unsere Transparenz – Ihr Überblick

    Mit MIFID II sorgt der Gesetzgeber ab 2018 für mehr standardisierte Information über Finanzprodukte sowie für lückenlose Details zu den Kosten von Produkten und Transaktionen. Daneben werden Finanzdienstleister zum Handeln im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden verpflichtet – ein Maßstab, der für die Consorsbank schon lange gilt.

        

    Festgeldantrag senden

    Mehr Information

    Die neuen Reportingstandards erfüllen wir zukünftig durch einen Quartalsbericht, in dem Sie ein regelmäßiges Update zu Ihren Wertpapieren erhalten. Im Falle von Verlusten informieren wir Sie mit einem Verlustschwellenreport, wenn die gesetzlichen Schwellwerte erreicht sind.

    • Jahreskostenreport: Aufstellung aller angefallenen Kosten eines Jahres (zum Beispiel Ausgabegebühren, Transaktionskosten, lfd. Fondskosten, Bestandsprovisionen, Devisenkursmarge und Handelsplatzentgelte).
    • Quartalsweiser Depotauszug: In den Depotauszügen finden Sie eine jeweils aktuelle Übersicht Ihres Depots. Aufgezeigt werden hier Stichtagsbestände zu Bewertungskursen.
    • Verlustschwellenreport: Automatische Einstellung ins OnlineArchiv bzw. Postversand bei Erreichung einer Verlustschwelle für Derivate (Hebelzertifikate und Optionsscheine). Der erste Report wird bei einer Verlustschwelle von 10% erstellt und danach in 10% Schritten fortgeführt.
    • PRIIP-Basisinformationsblätter: Zur umfangreichen Information über Ihre Finanzprodukte zählt ab Januar auch die im Rahmen der PRIIPS-Verordnung erstellte, elektronische Bereitstellung von PRIIP-Basisinformationsblättern.  

        

    Festgeldantrag senden

    Erhöhte Transparenz

    Transparente Kosten entsprechen ganz unserem Handling. In Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, stellen wir Ihnen bei künftigen Orders vor und nach dem Geschäftsabschluss sowie während der Haltedauer eine individuelle Auflistung der Trade-Kosten zur Verfügung.

    • Ex-ante Kostenausweis: Sie erhalten bei Ordererteilung eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Kosten der Order und wie sich diese auf Ihre Rendite auswirken.
    • Standardisierter Kostenausweis: Für unterschiedliche Wertpapiergattungen stellen wir Ihnen Kostenbeispiele auf unserer Website zur Verfügung.
    • Jährliche Veröffentlichung der top fünf Handelsplätze: Ausgehend vom Handelsvolumen stellen wir Ihnen einmal im Jahr eine Übersicht, basierend auf der erreichten Ausführungsqualität (Voll- und Teilausführungen), nach den Klassen der Finanzinstrumente unterteilt, zur Verfügung. Die Dateien zum Download finden Sie hier
    • Grundsätze zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten: Hier finden Sie einen Überblick über die Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Aufträgen beim Erwerb oder der Veräußerung von Wertpapieren.

        

    Festgeldantrag senden

    Service für Privatkunden

    Ab 03.01.2018 besteht für alle Teilnehmer am Wertpapierhandel eine Identifikationspflicht. Als Bank generieren wir für unsere Privatkunden aus Deutschland (ohne doppelte Staatsbürgerschaft) automatisch eine entsprechende Identifikationsnummer (CONCAT). Sie wird bei der ersten Order nach dem Stichtag wirksam, Sie müssen nichts weiter tun.

    So stellen Sie Ihre Handlungsfähigkeit im Wertpapierhandel sicher:

    Für Privatkunden ohne deutsche Staatsbürgerschaft (bzw. mit doppelter Staatsbürgerschaft), sowie Geschäftskunden: Prüfen Sie ab 01.01.2018 Ihre Stammdaten und ergänzen Sie diese gegebenenfalls.

    Mehr erfahren

  • Privatkunden

    So stellen Sie Ihren Wertpapierhandel 2018 sicher

    Am 03. Januar 2018 verpflichtet MiFID II auch Privatpersonen, sich zum Wertpapierhandel mit einer Identifikationsnummer auszuweisen. Für Kunden mit alleiniger deutscher Staatsbürgerschaft (ohne doppelte Staatsbürgerschaft): Wir erstellen für Sie automatisch eine CONCAT als individuelle Identifikationsnummer für den Wertpapierhandel.

    Wenn Sie aus einem der folgenden Länder kommen, benötigen wir zwingend Ihre nationale Kundenkennung zur Erstellung Ihrer Identifikationsnummer:

    Land

    Nationale Kundenkennung

    Estland

    Estnischer persönlicher Identifikationscode (Isikukood)

    Italien

    Steuernummer (Codice fiscale)

    Island

    Persönlicher Identitätscode (Kennitala)

    Malta

    Nationale Identifikationsnummer

    Polen

    Nationale Identifikationsnummer (PESEL)

    Spanien

    Steueridentifikationsnummer (Código de identificación fiscal)

    Handlungsfähigkeit 2018 sicherstellen – so geht’s:

    1. Ab 03.01.2018 sind Teilnehmer am Wertpapierhandel verpflichtet, sich durch eine Identifikationsnummer auszuweisen. Für deutsche Staatsbürger ohne doppelte Staatsbürgerschaft erstellt die Consorsbank automatisch eine sogenannte CONCAT.
    2. Gegebenenfalls ist es nötig, dass Sie Ihre nationale Kundenkennung in Ihren Stammdaten ergänzen müssen. Diese benötigt die Consorsbank, um daraus Ihre Identifikationsnummer zu erstellen.
    3. Bitte prüfen Sie ab 01.01.2018 Ihre Stammdaten, ob Ergänzungen nötig sind: Loggen Sie sich dazu in Ihren Kontoverbund ein und öffnen Sie unter "Mein Konto und Depot" Ihre Stammdaten. Sie werden automatisch durch das Programm geführt. Tragen Sie, wenn aufgefordert, Ihre nationale Kundenkennung ein.
    4. Bei Ihrer ersten Order nach dem 03.01.2018 wird Ihre Identifikationsnummer automatisch verwendet.
    5. Für Fragen dazu steht Ihnen gerne Ihr persönliches Betreuungsteam zur Verfügung.

    Antworten auf die wichtigsten Fragen zu MiFID II finden Sie hier.

  • Geschäftskunden

    So stellen Sie Ihren Wertpapierhandel 2018 sicher

    Am 03.01. 2018 tritt MiFID II in Kraft. Die neue Richtlinie verpflichtet Unternehmen und andere juristische Personen, sich zukünftig mit einem Legal Entity Identifier (kurz: LEI) auszuweisen, wenn Sie mit Wertpapieren handeln.

    Dies betrifft auch:

    • eingetragene Vereine (e.V.)
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Aktiengesellschaften (AG)
    • Europäische Gesellschaften (SE)
    • Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt)
    • eingetragene Genossenschaften (eG)
    • Stiftungen
    • Kommanditgesellschaften (KG)
    • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
    • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
    • Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit
    • Offene Handelsgesellschaften (OHG)
    • BGB-Gesellschaften

    Der zwanzigstellige LEI-Code ist international standardisiert und in einem globalen Datenverzeichnis öffentlich einsehbar. Er ist mit Referenzdaten verknüpft und erlaubt eine klare Zuordnung von Teilnehmern am Finanzmarkt und ihren Transaktionen.

    Ihren LEI können Sie nur selbst bei einer zentralen Vergabestelle beantragen. Dabei kann es zu Wartezeiten kommen. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine umgehende Beantragung.

    Wichtig: ab Januar ist ein Wertpapierhandel ohne LEI für Geschäftskunden nicht mehr möglich.

    Handlungsfähigkeit 2018 sicherstellen – so geht’s:

    1. Als juristische Person sind Sie verpflichtet, sich mit einem sogenannten LEI (Legal Entity Identifier) auszuweisen, um Wertpapiere ab dem 03.01.2018 handeln zu können.
    2. Beantragen Sie Ihren LEI: Wenden Sie sich an eine zentrale Vergabestelle, zum Beispiel:
      •    WM Datenservice
      •    GS1 Germany
      •    Bundesanzeiger Verlag
    3. Teilen Sie uns Ihren LEI mit. Senden Sie uns dazu das Ihnen im Vorfeld zugesendete Formular zurück. Sie können den LEI auch telefonisch weitergeben. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihr persönliches Betreuungsteam.
    4. Wir verknüpfen den LEI mit Ihrem Kundenkonto.
    5. Bei Ihrer ersten Order nach dem 03.01.2018 wird Ihr LEI automatisch verwendet.

    Antworten auf die wichtigsten Fragen zu MiFID II finden Sie hier.

  • FAQ

    Das Wichtigste über die neue Finanzrichtlinie MiFID II

    Was bedeutet MiFID?

    MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) ist eine europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, die sich weltweit auf Finanzmärkte auswirkt.

    Was regelt MiFID?

    Die Richtlinie regelt einerseits die Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Zulassungsbedingungen für geregelte Märkte. Zum anderen bestimmt sie das aufsichtsrechtliche Meldewesen und sichert Transparenz im Handel mit Finanzprodukten.

    Was ist der Unterschied zwischen MiFIR und MiFID?

    MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, MiFIR ist die dazugehörige Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente.

    Warum ist es wichtig, sich über MiFID II zu informieren?

    Am 3. Januar 2018 tritt MiFID II in Kraft: Die neue Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und die dazugehörige Verordnung MiFIR werden dann wirksam. Beide haben Auswirkungen auf alle, die in der EU mit Wertpapieren handeln.

    Welches Ziel verfolgt MiFID II?

    Die neue Richtlinie soll die Effizienz, die Widerstandsfähigkeit und die Integrität der europäischen Finanzmärkte steigern. Innerhalb der Märkte werden die Voraussetzungen beim Wertpapierhandel vereinheitlicht. Dies bringt mehr Überblick und Transparenz.

    Wen betrifft MiFID II?

    Alle, die mit Wertpapieren an den Finanzplätzen der EU handeln.

    Welche Vorteile bringt MiFID II?

    Von der persönlichen Identifikationsnummer zum Wertpapierhandel bis zum lückenlosen Reporting der Transaktionskosten – die gesetzlichen Neuerungen bringen in allen Bereichen mehr Transparenz und Sicherheit.

    Was bedeutet MiFID II für Teilnehmer am Wertpapierhandel?

    Ab dem 03. Januar 2018 ist bei jeder Wertpapiertransaktion durch das ordererteilende Institut eine Identifikationsnummer (LEI, CONCAT oder eine nationale ID) mitzugeben. Eine Transaktion ohne diese Identifikationsnummern wird von den Börsen abgewiesen und ist nicht statthaft.

    Wer braucht welche Identifikationsnummer?

    Unternehmer und juristische Personen müssen sich mit einem sogenannten LEI-Code ausweisen, Privatpersonen je nach Staatsangehörigkeit mit einer CONCAT oder einer nationalen Identifikationsnummer.

    Was ändert sich bei der Aufzeichnung von Telefongesprächen?

    Zukünftig bewahren wir Aufzeichnungen von Gesprächen wie einer Ordererteilung, oder einer Kursabfrage für einen Zeitraum von 5 Jahren auf. Auf Wunsch erhalten Sie von solchen Gesprächen eine Kopie.

    Das Wichtigste über die Identifikationspflicht für Privatkunden

    Was verändert sich für Privatkunden durch MiFID II?

    Sie benötigen ab 03.01.2018 eine Identifikationsnummer zum Wertpapierhandel: je nach Staatsangehörigkeit entweder eine sogenannte CONCAT oder eine nationale Identifikationsnummer.

    Wie weisen sich Privatkunden zukünftig zum Wertpapierhandel aus?

    Die Art der Identifikation hängt von der Staatsangehörigkeit ab. Für die meisten Privatpersonen generieren wir automatisch eine sogenannte CONCAT. Aufgrund nationaler Bestimmungen dürfen wir diesen Service allerdings nicht allen Privatkunden anbieten: Manche Staatsangehörige müssen zur Identifikation ihre nationale Kundenkennung hinterlegen. Anhand dieser erstellt die Consorsbank dann die nationale Identifikationsnummer.

    Was bedeutet CONCAT?

    CONCAT ist die Abkürzung für den englischen  Begriff „concatenation“ (deutsch: Aneinanderreihung). Die automatisch generierte Identifikationsnummer besteht aus einer Aneinanderreihung von Geburtsdatum, Vornamen und Nachnamen.

    Wann wird eine CONCAT erstellt?

    Die CONCAT wird für die meisten Privatkunden mit Erfassung der ersten Order nach dem 03.01.2018  automatisch in den Systemen der Consorsbank generiert.

    Wer erhält keine CONCAT?

    Die Länder Estland, Italien, Island, Malta, Polen und Spanien erlauben nicht, dass Banken für ihre Staatsbürger eine automatische CONCAT zum Wertpapierhandel generieren. Sie fordern dazu die nationale Kundenkennung.

    Wer muss seine nationale Identifikationsnummer hinterlegen?

    Privatkunden aus Estland, Italien, Island, Malta, Polen und Spanien oder aus außereuropäischen Ländern, sowie Kunden mit doppelter Staatsbürgerschaft: Bitte prüfen Sie ab 01.01.2018 Ihre Stammdaten und ergänzen Sie Ihre nationale Kundenkennung. Loggen Sie sich dazu in Ihren Kontoverbund ein und öffnen Sie unter "Mein Konto und Depot" Ihre Stammdaten. Sie werden automatisch durch das Programm geführt. Tragen Sie, wenn aufgefordert, Ihre nationale Kundenkennung ein.

    Welche nationalen Kundenkennungen gibt es?

    Die nationale Kundenkennung ist abhängig von der Staatsangehörigkeit. Wenn Sie aus einem der folgenden Länder kommen, benötigen wir zwingend Ihre nationale Kundenkennung zur Erstellung Ihrer Identifikationsnummer:

    • Estland - Estnischer persönlicher Identifikationscode (Isikukood)
    • Italien - Steuernummer (Codice fiscale)
    • Island - Persönlicher Identitätscode (Kennitala)
    • Malta - Nationale Identifikationsnummer
    • Polen - Nationale Identifikationsnummer (PESEL)
    • Spanien - Steueridentifikationsnummer (Código de identificación fiscal)

    Für außereuropäische Kunden ist die Nummer des jeweiligen Ausweisdokuments relevant.

    Wie hinterlegen Privatkunden ihre nationale Identifikationsnummer?

    Prüfen Sie ab 01.01.2018 Ihre Stammdaten: Loggen Sie sich dazu in Ihren Kontoverbund ein und öffnen Sie unter "Mein Konto und Depot" Ihre Stammdaten. Sie werden automatisch durch das Programm geführt. Tragen Sie, wenn aufgefordert, Ihre nationale Kundenkennung ein.

    Wo werden CONCAT und nationale Identifikationsnummer gespeichert?

    Alle Identifikationsnummern sind in den Banksystemen gespeichert, der LEI von Unternehmen zusätzlich im offiziellen LEI-Register (GLEIF). Sobald eine Transaktionsmeldung erfolgt ist, stehen sie auch der Börse und den Bundesbehörden zur Verfügung.

    Wir verknüpfen Ihre nationale Identifikationsnummer mit Ihrem Kundenkonto, damit Sie auch nach dem 03.01.2018 handlungsfähig bleiben.

    Was tun Privatkunden mit doppelter Staatsbürgerschaft?

    Bitte prüfen Sie ab 01.01.2018 Ihre Stammdaten, ob die Ergänzung Ihrer nationalen Kundenkennung erforderlich ist: Loggen Sie sich dazu in Ihren Kontoverbund ein und öffnen Sie unter "Mein Konto und Depot" Ihre Stammdaten. Sie werden automatisch durch das Programm geführt. Tragen Sie, wenn aufgefordert, Ihre nationale Kundenkennung ein.

    Wozu dienen CONCAT und nationale Identifikationsnummern?

    Sie sind mit Referenzdaten verknüpft und erlauben eine klare Zuordnung von Teilnehmern am Finanzmarkt und ihren Finanztransaktionen.

    Wer kann die Identifikationsnummern nachverfolgen?

    Jede Transaktion wird mit verschlüsseltem Klarnamen des Endbegünstigten an die Regulierungsbehörden weitergeleitet.

    Wenn alle Transaktionen nachvollziehbar sind: Was ist mit dem Bankgeheimnis?

    Das Bankgeheimnis weicht an dieser Stelle der gesetzlich geforderten Transparenz von Transaktionen an den europäischen Finanzmärkten.

    Das Wichtigste über die Identifikationspflicht für Geschäftskunden

    Inwiefern betrifft MiFID II Geschäftskunden?

    Für Unternehmen und juristische Personen, die mit Wertpapieren handeln, gilt die Richtlinie hinsichtlich des Meldewesens und der Transparenz. Der Gesetzgeber verpflichtet Sie daher, rechtzeitig einen sogenannten LEI (Legal Entity Identfier) zu beantragen.

    Was ist ein LEI?

    Der Legal Entity Identfier (LEI) ist ein zwanzigstelliger, alphanumerischer Code, der in einem globalen Datenverzeichnis (GLEIF) hinterlegt wird.

    Bis wann müssen Geschäftskunden den LEI beantragen?

    Da es bei der LEI-Vergabe zu Wartezeiten kommen kann, empfehlen wir eine umgehende Beantragung. So stellen Sie sicher, auch nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie 2018  mit Wertpapieren handeln zu können. Denn ab Januar gilt: kein Wertpapierhandel ohne LEI.

    Wozu dient der LEI?

    Der LEI-Code ist mit Referenzdaten verknüpft und erlaubt eine klare Zuordnung von Teilnehmern am Finanzmarkt und ihren Finanztransaktionen: Geschäftspartner können dadurch eindeutig identifiziert werden und Rechtsträger können Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden erfüllen.

    Wo sind die LEI-Daten gespeichert?

    Der LEI-Code ist nach der ISO-Norm 17442 international standardisiert und in einem offiziellen Datenverzeichnis (GLEIF) öffentlich zugänglich.

    Wo beantragen Geschäftskunden den LEI?

    Ihren persönlichen LEI-Code können Unternehmen und juristische Personen nur selbst bei einer zentralen Vergabestelle beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:

    •    WM Datenservice
    •    GS1 Germany
    •    Bundesanzeiger Verlag

    Kein LEI, kein Wertpapierhandel: Gilt das für Kauf und Verkauf?

    Ohne LEI sind ab 03.01.2018 keine Transaktionen mehr möglich – sowohl Kauf als auch Verkauf sind davon betroffen.